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Merck Chemicals

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Servicecenter

Erfüllung behördlicher Anforderungen von Pigmenten

Wir bei Merck stehen voll und ganz hinter unseren Pigmenten – von der Entwicklung bis zur Lieferung an Sie, unsere Kunden. Die Regulatory-Affairs-Manager sind für die rechtlichen und sicherheitstechnischen Aspekte unserer technischen Pigmente verantwortlich. In dieser Eigenschaft sorgen sie dafür, dass die behördlichen Vorschriften eingehalten werden. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Registrierung von Substanzen gemäß REACH (Registrierung, Auswertung und Autorisierung von chemischen Substanzen), die Einhaltung rechtlicher Vorschriften von Pigmenten in neuen Anwendungsgebieten, Sicherheitsauswertungen von Rohstoffen auf der Grundlage toxikologischer und ökotoxikologischer Daten sowie der Umweltrelevanz unserer Pigmente.

Merck arbeitet mit nationalen und internationalen Behörden, Vereinigungen der chemischen Industrie (VCI, CEFIC) sowie wissenschaftlichen Arbeitsgruppen zusammen. Außerdem sind wir in der Vereinigung von Pigmentherstellern/Mineralfarben und in den internationalen Arbeitsgruppen der nationalen Pigmentvereinigungen vertreten.

Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei Zulassungsverfahren und allgemeinen Sicherheitsanliegen. Merck informiert Sie über den chemischen Inventarstatus der Pigmentinhaltsstoffe in den acht wichtigsten chemischen Inventaren weltweit.

Haben Sie behördenspezifische Fragen über unsere technischen Pigmente? Dann kontaktieren Sie uns einfach.

Hier finden Sie weiterführende Informationen über behördliche Zulassungen von Pigmenten:
Verpackung In Zusammenhang mit Lebensmitteln verwendete Kunststoffmaterialien (Kunststoffrichtlinie)
Kinderspielzeug Tabakproduktion (Tabakrichtlinie)
Elektrische und elektronische Produkte (RoHS) Automobile (Altautorichtlinie)

Wir informieren und beraten unsere Kunden anwendungstechnisch und in Zulassungsfragen im Rahmen unserer Möglichkeiten nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und ohne Haftungsübernahme. Bestehende Gesetze und andere Vorschriften sind in jedem Falle von unseren Kunden zu beachten. Dies gilt auch hinsichtlich etwaiger Schutzrechte Dritter. Unsere Information und Beratung entbinden unsere Kunden nicht von der Erfordernis, unsere Produkte in eigener Verantwortung auf die Eignung für die vorgesehenen Zwecke zu prüfen.

 

Inventare

Für die weltweite Vermarktung unserer Pigmentprodukte der Iriodin®-, Miraval®-, Minatec®-, Xirallic®- und Colorstream®-Produktportfolios überprüfen wir den Inventarstatus aller Inhaltsstoffe unserer Pigmentformulierungen in den acht aktuellen chemischen Inventaren:

  • Kanada (DSL/NDSL)
  • USA (TSCA)
  • Europa (EINECS/ELINCS)
  • Australien (AICS)
  • China (NEPA)
  • Japan (ENCS)
  • Korea (ECL)
  • Philippinen (PICCS)

 

Verpackungsmaterialien

Europa:
Richtlinie 94/62/EC bezieht sich auf die Verpackung und Verpackungskomponenten mit Vorschriften für den Schwermetallgehalt in diesen Materialien. Die Summe der vier Schwermetalle Pb, Cd, Hg und Cr (VI) darf 100 ppm nicht überschreiten. Merck bzw. die Iriodin®-, Miraval®-, Colorstream®-, Minatec®- und Xirallic®-Produktportfolios erfüllen diese Anforderungen.

USA:
In den USA wird diese Vorschrift als CONEG-Vorschrift bezeichnet (Coalition of Northeastern Governors – Koalition der Nordöstlichen Gouverneure).

 

Verpackungsmaterial für Lebensmittel

Europa:
Die Anforderungen für Farbstoffe, die in Material zur Lebensmittelverpackung verwendet werden, stammen in erster Linie aus der Resolution AP(89) 1 des Europäischen Rates, in der der Schwerpunkt auf einige Grenzwerte für Schwermetalle und aromatische Amine gelegt wird. Merck erfüllt diese Anforderungen für die meisten seiner Pigmente aus den Iriodin®-, Miraval®- und Colorstream®-Produktportfolios. Das so genannte „Kein-Migrations-Prinzip“, wonach keine Substanz in die Lebensmittel übertreten darf, unterliegt der ausschließlichen Verantwortung des Herstellers des endgültigen Lebensmittelverpackungsmaterials.

USA:
Für die Verwendung von Pigmenten in Material für die Lebensmittelverpackung erklärt Merck in den meisten Fällen die Einhaltung der FDA-Absätze 21 CFR 178.3297 für die Verwendung von Farbstoffen in Polymeren. Für einige unserer Pigmente haben wir „Lebensmittelkontakthinweise“ (Food Contact Notifications – FCN).

 

Kunststoffrichtlinie

Richtlinie 2002/72/EC beschreibt die Anforderungen für die Verwendung von Substanzen, Monomeren und Zusatzstoffen in Kunststoffmaterialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen sollen. Die Reinheitsanforderungen müssen vom Endmaterialhersteller (Hersteller des Kunststoffmaterials) erfüllt werden.

 

Sicherheit von Spielzeug

Europa:
In EN 71, Teil 3, sind die Anforderungen für die Verwendung von Farbstoffen in Spielzeugen festgelegt. Die Hauptanforderungen betreffen Schwermetallgrenzwerte, die bei der Verwendung von Farbstoffen in Spielzeugen eingehalten werden müssen. Merck erfüllt diese Anforderungen bei den meisten seiner Pigmente der Iriodin®-, Miraval®- und Colorstream®-Produktportfolios.

 

Deutsche Tabakverordnung (1977)

Aufgrund der Tatsache, dass alle Inhaltsstoffe der Pigmente die in Anhang 1 aufgeführten Reinheitskriterien sowie die allgemeinen und spezifischen Reinheitskriterien der europäischen Gesetzgebung über Lebensmittelzusatzstoffe (Kommissionsrichtlinie 95/45/EC für die spezifischen Reinheitskriterien für Farben zur Verwendung in Lebensmitteln) erfüllen müssen, empfehlen wir die Verwendung von Candurin® und einiger kosmetischer Pigmente auf der Grundlage von Glimmer in Kombination mit Titandioxid und/oder Eisenoxid.

 

RoHS (Einschränkung bestimmter Gefahrstoffe)

Richtlinie 2002/95/EC zur Einschränkung der Verwendung bestimmter Gefahrstoffe in elektrischen und elektronischen Geräten legt fest, dass ab dem 1. Juli 2006 neu auf den Markt gekommene elektrische und elektronische Geräte kein Blei, Quecksilber, Cadmium, hexavalentes Chrom in den folgenden Grenzwerten enthalten darf: Pb, Hg und Cr (VI) <0,1 % (nach Gewicht, jedes Metall), Cd < 0,01 % (nach Gewicht), polybromierte Biphenyle (PBB) oder polybromierte Diphenylether (PBDE) sind nicht zulässig. Wir erfüllen diese Anforderungen bei unseren Pigmenten der Iriodin®-, Miraval®-, Colorstream®-, Minatec®- und Xirallic®-Produktportfolios.

 

Richtlinie 2000/53/EC

Gemäß Richtlinie 2000/53/EC des Europäischen Parlaments und der Kommissionsentscheidung von 27. Juni 2002, mit der Anhang II der Richtlinie 2000/53/EC des Europäischen Parlaments und des Rates über Altfahrzeuge modifiziert wurde, müssen Mitgliedsstaaten dafür sorgen, dass Materialien und Komponenten von Fahrzeugen, die nach dem 1. Juli 2003 auf den Markt gekommen sind, kein Blei, Quecksilber, Cadmium oder hexavalentes Chrom enthalten, außer in Fällen, die in Anhang II unter den darin angegebenen Bedingungen aufgeführt sind; Pb, Hg und Cr (VI) <0,1 % (nach Gewicht, jedes Metall), Cd <0,01 % (nach Gewicht). Wir erfüllen diese Anforderungen bei unseren Pigmenten der Iriodin®-, Miraval®-, Colorstream®-, Minatec®- und Xirallic®-Produktportfolios.

© Merck KGaA, Darmstadt, Germany, 2012

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